Wann ihr KI Bilder kennzeichnen müsst und wann nicht

Von Roland Golla
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KI Bild, surreal: Elefant trägt Rahmen, Frau hängt Etikett KI Bild daran

Headerbilder, Produktfotos, Social Posts: Viele Teams erzeugen Bilder inzwischen mit KI. Seit August 2026 gilt Artikel 50 der KI Verordnung, und damit stellt sich die Frage, wann ihr KI Bilder kennzeichnen müsst. Die Antwort hängt an einem einzigen Begriff: Deepfake. Eine klar gezeichnete Illustration braucht meist kein Label. Ein Bild, das wie ein echtes Foto wirkt, sehr wohl. In diesem Beitrag zeigen wir, wo die Grenze liegt und wie ihr richtig kennzeichnet.

Passend dazu: Warum ihr die neue Welle von Bildbearbeitung mit KI ernst nehmen solltet. Zum Beitrag

Die kurze Antwort

Wer KI Bilder beruflich veröffentlicht, muss sie sichtbar kennzeichnen, wenn sie als Deepfake gelten. Das sind Bilder, die echten Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähneln und fälschlich für echt gehalten werden könnten. Erkennbar künstliche Bilder wie Cartoons, Icons oder surreale Illustrationen fallen in der Regel nicht darunter.

Wann ein Bild als Deepfake gilt

Der Begriff klingt nach gefälschten Politikervideos. Die KI Verordnung fasst ihn deutlich weiter. Laut dem Leitlinienentwurf der EU Kommission liegt ein Deepfake vor, wenn alle Punkte zutreffen:

  1. Das Bild ist mit KI erzeugt oder verändert.
  2. Es ähnelt realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen. Auch erfundene Motive zählen, wenn sie realistisch wirken.
  3. Es könnte fälschlich als echt erscheinen.
  4. Maßgeblich ist der Eindruck beim Publikum. Eine Täuschungsabsicht braucht es nicht.

Damit landen auch ganz alltägliche Bilder im Anwendungsbereich. Ein fotorealistisches Produktbild, ein KI Stockfoto mit lachendem Team oder ein Pressefoto von einem Event, das so nie stattfand.

Beispiele aus dem Alltag

BildLabel nötig?Warum
Surreale Illustration als Blog HeaderIn der Regel neinNiemand hält sie für ein Foto
Icons, Cartoons, Comic FigurenIn der Regel neinErkennbar gezeichnet
Rauschentfernung, Farbkorrektur, ZuschnittNeinKeine wesentliche Veränderung
Fotorealistisches ProduktbildOft jaWirkt wie ein echtes Foto des Produkts
KI Foto von Menschen, etwa als Team oder TestimonialJaRealistische Personen, wirkt echt
Echtes Foto mit KI getauschtem HintergrundGraubereichHängt davon ab, wie stark die Aussage sich ändert
Realistisches Bild eines erfundenen EreignissesJaKlassischer Deepfake

Bei Graubereichen gilt: Je eher ein Bild wie eine echte Aufnahme wirkt, desto eher braucht es ein Label. Im Zweifel kennzeichnet ihr lieber einmal zu viel.

Bei Bildern hilft keine redaktionelle Prüfung

Bei Texten entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch sie prüft und verantwortet. Bei Deepfakes gibt es diese Ausnahme nicht. Ein realistisches KI Bild bleibt kennzeichnungspflichtig, egal wie viele Leute es freigegeben haben. Wie die Ausnahme bei Texten genau läuft, zeigt unser Beitrag KI Texte kennzeichnen. Welche Regeln euer Marketing sonst braucht, steht im Beitrag zu ChatGPT im Marketing.

Eine Erleichterung gibt es für Kunst, Satire und Fiktion. Dort reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört, etwa im Abspann oder in der Bildunterschrift. Werbung zählt in aller Regel nicht dazu.

Zwei Ebenen der Kennzeichnung

Der Wortlaut von Artikel 50 trennt zwei Dinge, die oft verwechselt werden:

  • Maschinenlesbare Markierung: Die Anbieter der Bildgeneratoren betten Wasserzeichen oder Herkunftsdaten in die Datei ein. Ein verbreiteter Standard dafür ist C2PA. Für Systeme, die schon vor August 2026 am Markt waren, gilt diese Pflicht laut Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2026.
  • Sichtbares Label: Das ist eure Aufgabe als Betreiber. Metadaten allein reichen dafür nicht, das Publikum muss den Hinweis sehen.

Ein Tipp aus der Praxis: Viele Bildpipelines komprimieren oder konvertieren Dateien und werfen dabei die Metadaten weg. Prüft, ob eure Herkunftsdaten den Weg bis auf die Website überleben.

So kennzeichnet ihr richtig

  • Direkt am Bild: als Bildunterschrift oder kleines Label im Bild, zum Beispiel „KI generiert“ oder „KI Bild“.
  • Auf Social Media im Bild selbst: Ein Overlay bleibt auch beim Teilen erhalten. Ein Hinweis nur im Begleittext geht schnell verloren.
  • Beim ersten Kontakt: Der Hinweis muss sofort sichtbar sein, nicht im Impressum oder in den AGB.
  • Barrierefrei: Nehmt den Hinweis auch in den Alt Text auf, damit ihn Screenreader vorlesen.

Die EU Kommission hat einen freiwilligen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI Inhalten veröffentlicht. Er enthält einheitliche Icons, an denen ihr euch orientieren könnt.

Plattformen haben eigene Regeln

Unabhängig von der KI Verordnung verlangen große Plattformen eine Offenlegung realistischer KI Inhalte. YouTube fordert das von Creators seit 2024 und setzt inzwischen selbst Labels, wenn es KI erkennt, etwa über C2PA Daten in der Datei. Auch andere Netzwerke lesen solche Daten aus und markieren Posts automatisch. Wer selbst kennzeichnet, behält die Kontrolle über den Hinweis.

Ein Label ist kein Freibrief

Die Kennzeichnung erfüllt nur Artikel 50. Andere Regeln gelten weiter:

  • Recht am eigenen Bild: Wer eine echte, erkennbare Person per KI darstellt, braucht weiter deren Einwilligung.
  • Irreführung in der Werbung: Ein Produktbild darf nichts zeigen, was das Produkt nicht kann, auch mit Label nicht.
  • Datenschutz und Urheberrecht: Gelten unabhängig davon, ob ein Bild gekennzeichnet ist.

Warum schlechte KI Bilder auch ohne Rechtsfolgen schaden, beschreiben wir im Beitrag zu AI Slop.

So machen wir das bei NCA

Die Headerbilder in diesem Blog entstehen mit KI. Ein n8n Workflow erzeugt sie, bevor ein Mensch das Bild prüft und freigibt. Der Stil ist bewusst surreal, mit langbeinigen Elefanten und schmelzenden Formen. Niemand hält so ein Bild für ein Foto. Fotorealistische Menschen oder Ereignisse erzeugen wir nicht. So bleibt die Frage nach dem Deepfake gar nicht erst offen.

Checkliste für euer Team

  • Listet auf, wo ihr KI Bilder einsetzt: Website, Shop, Social Media, Präsentationen.
  • Prüft jedes Format: Wirkt das Bild wie eine echte Aufnahme?
  • Legt ein einheitliches Label und seine Position fest.
  • Baut den Hinweis in Alt Texte und Social Overlays ein.
  • Prüft, ob eure Pipeline C2PA Daten erhält oder löscht.
  • Haltet die Regeln in eurer KI Nutzungsrichtlinie fest.

Was bei Verstößen droht

Artikel 99 nennt für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist die Obergrenze. Wie realistisch solche Summen sind, ordnen wir im Beitrag zum KI Verordnung Bußgeld ein. Zuständig in Deutschland ist die Bundesnetzagentur, mehr dazu im Beitrag zum KI-MIG.

Fazit

KI Bilder müsst ihr kennzeichnen, sobald sie wie echte Aufnahmen wirken. Illustrationen und erkennbar künstliche Motive brauchen in der Regel kein Label. Anders als bei Texten schützt euch eine redaktionelle Prüfung hier nicht. Ein sichtbarer Hinweis direkt am Bild ist der sichere Weg.

Stand Oktober 2026. Quellen: Artikel 50 KI Verordnung, Leitlinienentwurf und Code of Practice der EU Kommission. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Eure eigene Bildpipeline mit KI

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