Euer Team schreibt Blogbeiträge, Newsletter und Produkttexte mit KI. Seit August 2026 gilt Artikel 50 der KI Verordnung, und plötzlich fragen alle: Müssen wir jetzt KI Texte kennzeichnen? Die kurze Antwort lautet meistens nein. Die Pflicht greift nur in einem engen Fall, und den könnt ihr mit einem sauberen Freigabeprozess fast immer vermeiden. In diesem Beitrag zeigen wir, welche drei Fragen entscheiden und wie ihr kennzeichnet, wenn es doch nötig ist.
Passend dazu: Sechs Regeln, die euer Marketing Team für die Arbeit mit KI braucht. Zum Beitrag
Die kurze Antwort
Ein KI Text braucht nach der KI Verordnung nur dann ein sichtbares Label, wenn er veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit informieren soll und ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft. Auch dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Für Mails, Produkttexte und die meisten Blogbeiträge gibt es also keine allgemeine Kennzeichnungspflicht.
Was Artikel 50 bei Texten wirklich verlangt
Der Wortlaut von Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen. Wer das versteht, spart sich viele unnötige Hinweise.
- Anbieter sind die Hersteller der KI Systeme, also etwa die Firmen hinter ChatGPT, Gemini oder GLM. Sie müssen KI Inhalte maschinenlesbar markieren (Absatz 2). Für Systeme, die schon vor August 2026 am Markt waren, gilt diese Pflicht laut Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2026.
- Betreiber sind alle, die KI beruflich einsetzen, also auch euer Marketing. Für euch zählt Absatz 4. Er verlangt eine sichtbare Kennzeichnung bei Deepfakes und bei bestimmten Texten.
Die maschinenlesbare Markierung ist also Sache des Tools. Euch betrifft nur die sichtbare Offenlegung. Und die gilt bei Texten nur in einem engen Fall.
Drei Fragen entscheiden über die Pflicht
Laut dem Leitlinienentwurf der EU Kommission müssen alle drei Punkte gleichzeitig zutreffen:
- Wird der Text veröffentlicht? Also an eine unbestimmte Zahl von Menschen verbreitet, etwa als Artikel, Post oder Push Nachricht.
- Soll er die Öffentlichkeit informieren? Es geht um Wissen, Fakten oder Meinung, nicht um reine Unterhaltung.
- Betrifft er ein Thema von öffentlichem Interesse? Zum Beispiel Politik, Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung oder Sicherheit.
Fehlt nur ein Punkt, gibt es keine Pflicht nach Artikel 50. Ein Werbetext für euer Produkt informiert nicht über ein Thema von öffentlichem Interesse. Eine interne Mail wird nicht veröffentlicht. Heikel wird es bei Ratgebern mit Allgemeinrelevanz, etwa zu Gesetzen, Steuern oder Gesundheit.
Beispiele aus dem Alltag
| Text | Label nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Interne Mail oder Protokoll | Nein | Nicht veröffentlicht |
| Produktbeschreibung im Shop | In der Regel nein | Kein Thema von öffentlichem Interesse |
| Social Post zu eurem Angebot | In der Regel nein | Werbung, keine Information der Öffentlichkeit |
| Tech Tutorial im Firmenblog, von einem Menschen geprüft | Nein | Redaktionelle Ausnahme greift |
| Ratgeber zu einem neuen Gesetz, von einem Menschen geprüft | Nein | Redaktionelle Ausnahme greift |
| Automatischer News Ticker ohne Prüfung | Ja | Alle drei Punkte erfüllt, keine Ausnahme |
| KI Kommentar zu Politik, nur sprachlich poliert | Ja | Reines Glätten ist keine inhaltliche Prüfung |
Die redaktionelle Ausnahme richtig nutzen
Die wichtigste Regel für Unternehmen steht im zweiten Satz von Absatz 4. Die Kennzeichnung entfällt, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
- Ein Mensch prüft den Text inhaltlich, bevor er online geht. Er checkt Fakten, Quellen und Plausibilität und kann den Text ändern oder stoppen.
- Eine klar benannte Person oder Firma übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
Ein kurzes Drüberlesen auf Tippfehler reicht nicht. Das stellt der Leitlinienentwurf klar. Haltet deshalb fest, wer welchen Text geprüft hat. Ein Feld im CMS oder ein Eintrag im Ticket genügt. So könnt ihr später zeigen, dass die Ausnahme wirklich greift. Wer schon eine KI Nutzungsrichtlinie hat, schreibt den Prüfschritt einfach dort hinein.
Die Prüfung schützt euch doppelt. KI schreibt flüssig, auch wenn sie danebenliegt. Wie oft das passiert, zeigt unser Beitrag zu Falschinformation durch KI.
So kennzeichnet ihr, wenn es nötig ist
Manche Formate laufen ohne Prüfung, etwa automatische Zusammenfassungen oder Ticker. Dann braucht ihr ein Label. Die Regeln dafür:
- Sichtbar für Menschen: Ein Meta Tag im HTML reicht nicht.
- Beim ersten Kontakt: oberhalb des Textes oder direkt an der Überschrift, nicht im Footer oder in den AGB.
- Klar und kurz: zum Beispiel „KI generiert“ oder „Mit KI erstellt“.
- Gezielt: Ist nur ein Teil des Textes von der KI, reicht es, diesen Teil zu kennzeichnen.
- Barrierefrei: Das Label muss auch mit Screenreader lesbar sein.
Die EU Kommission hat dazu einen freiwilligen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI Inhalten veröffentlicht. Er enthält auch einheitliche Icons. Wer sich daran hält, kann leichter zeigen, dass er die Pflicht erfüllt.
Freiwillig kennzeichnen kann trotzdem Sinn ergeben
Artikel 50 ist nicht die einzige Regel. Wer einen KI Text als persönlichen Erfahrungsbericht ausgibt, kann Leser in die Irre führen. Plattformen haben eigene Vorgaben für KI Inhalte. Und manche Zielgruppe schätzt Offenheit einfach. Ein kurzer Satz am Ende wie „Mit KI Unterstützung erstellt, von unserem Team geprüft“ kostet nichts und schafft Vertrauen.
Gleichzeitig gilt: Wer massenhaft ungeprüfte KI Texte veröffentlicht, hat ein größeres Problem als das Label. Doppelte Inhalte und dünne Texte kosten Rankings. Mehr dazu in unserem Beitrag KI für SEO.
So arbeiten wir bei NCA
Auch dieser Blog entsteht mit KI Unterstützung. Recherche, Entwurf und Aufbau laufen mit KI. Bevor ein Beitrag online geht, prüft ihn ein Mensch inhaltlich und gibt ihn frei. Die Regeln für Ton, Schreibweise und Fakten liegen in einer festen Regeldatei, die jeder Entwurf durchläuft. Warum eine gemeinsame Logik besser ist als jeder für sich mit einem Chatbot, erklären wir im Beitrag Tools statt Chatbots.
Checkliste für euer Team
- Listet auf, welche Texte ihr mit KI erstellt und wo sie erscheinen.
- Prüft für jedes Format die drei Fragen: veröffentlicht, informierend, öffentliches Interesse.
- Legt fest, wer welche Texte inhaltlich prüft und freigibt.
- Dokumentiert die Freigabe im CMS oder im Ticket.
- Definiert ein Label und eine feste Position für Formate ohne Prüfung.
- Schult das Team, damit alle die Regeln kennen. Das verlangt ohnehin die KI Kompetenz Pflicht nach Artikel 4.
Was bei Verstößen droht
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht Artikel 99 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Das ist die Obergrenze, kein Regelfall. Was realistisch ist, ordnen wir im Beitrag zum KI Verordnung Bußgeld ein. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufsicht, mehr dazu im Beitrag zum KI-MIG.
Fazit
Nicht jeder KI Text braucht ein Label. Die Pflicht trifft veröffentlichte Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren und ohne menschliche Prüfung online gehen. Wer jeden Text inhaltlich prüft und die Verantwortung klar benennt, ist auf der sicheren Seite. Der Freigabeprozess ist damit wichtiger als jedes Label. Bei Bildern gelten strengere Regeln, die wir im Beitrag KI Bilder kennzeichnen erklären.
Stand Oktober 2026. Quellen: Artikel 50 KI Verordnung, Leitlinienentwurf der EU Kommission, Code of Practice der Kommission und Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Euer Team baut seinen eigenen KI Workflow mit Freigabe
Im Workshop baut euer Marketing ein eigenes KI Werkzeug mit Regeldatei, Prüfschritt und Freigabe. Programmierkenntnisse braucht niemand. Im kostenlosen Vorgespräch klären wir Gruppe, Ziele und aktuelle Termine.
