KI Verordnung Bußgeld: Was Unternehmen wirklich droht

Von Roland Golla
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Surreales Gemälde: schmelzende goldene Waage, Schild Bußgeld, ruhige Frau daneben

Beim Thema KI Verordnung Bußgeld fallen schnell große Zahlen: 35 Millionen Euro, 7 Prozent vom Umsatz. Solche Sätze verkaufen Schulungen und Software. Sie sagen aber wenig darüber, was eurer Firma wirklich droht. Wir schauen in den Wortlaut der KI Verordnung und ins deutsche KI-MIG und sortieren die Zahlen für euch.

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Die drei Stufen in Artikel 99

Die Bußgelder der KI Verordnung stehen in Artikel 99. Den Wortlaut der Fassung von 2024 findet ihr im Text von Artikel 99 KI-VO. Dort gibt es drei Stufen. Jede Stufe gilt nur für ganz bestimmte Verstöße.

AbsatzHöchstbetragWofür
Abs. 3bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten JahresumsatzesNur verbotene Praktiken nach Artikel 5
Abs. 4bis 15 Mio. Euro oder 3 %Eine abschließende Liste: Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50
Abs. 5bis 7,5 Mio. Euro oder 1 %Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte an Behörden

Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Laut Sekundärquellen hat der Digital Omnibus die Liste in Absatz 4 um Artikel 25 Absatz 2 und 4 ergänzt. Prüft das im Zweifel am aktuellen Text.

Die 35 Millionen treffen also nur, wer KI für verbotene Zwecke einsetzt. Ein Marketing Team, das ChatGPT für Texte nutzt, gehört nicht dazu.

Warum Artikel 4 nicht in der Liste steht

Schaut euch die Liste in Absatz 4 genau an. Artikel 4 fehlt. Die KI Kompetenz ist damit in Artikel 99 nicht mit einem eigenen Bußgeld belegt. Trotzdem lesen wir oft Werbung, die das Gegenteil nahelegt.

Die EU Kommission schreibt in ihrer AI Literacy Q&A, Stand 27. Juli 2026: Sanktionen richten sich nach nationalem Recht. Sie sollen verhältnismäßig sein. Relevant werden sie eher dann, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung zurückgeht. Seit dem Digital Omnibus verlangt Artikel 4 zudem nur noch Maßnahmen, die die KI Kompetenz unterstützen. Ein festes Niveau pro Person ist ausdrücklich nicht gefordert. Mehr dazu lest ihr im Beitrag zur KI Kompetenz Pflicht nach Artikel 4.

Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026, Quellen: Artikel 99 KI-VO, Kommission AI Literacy Q&A.

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Was das KI-MIG in Deutschland regelt

Deutschland hat die Aufsicht im KI-MIG geregelt. Das Gesetz stammt vom 22. Juli 2026 und gilt seit dem 29. Juli 2026. Den Text findet ihr unter KI-MIG auf gesetze-im-internet.de. Für das Thema Bußgeld sind drei Punkte wichtig:

  • Bundesnetzagentur als Aufsicht. Nach § 2 Abs. 1 ist sie die Marktüberwachungsbehörde. Ausnahmen gelten etwa für die BaFin bei Finanztätigkeiten und für Landesbehörden bei öffentlichen Stellen der Länder.
  • Eigene Bußgelder nur für wenige Fälle. § 15 sieht bis 50.000 Euro vor, und zwar nur für Verstöße gegen Artikel 21, 27, 45 und 86 der KI-VO. Bei Artikel 86 geht es um die Erläuterung von Entscheidungen durch Hochrisiko Systeme.
  • Verfahren nach OWiG. Für die Bußgelder aus Artikel 99 Abs. 3 bis 5 verweist § 16 auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Artikel 4 kommt im KI-MIG nicht vor. Auch hier gilt: Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026, Quelle KI-MIG.

Was trotzdem passieren kann

Kein Bußgeld bei Artikel 4 heißt nicht, dass nichts passieren kann. Wer das Thema ganz liegen lässt, geht andere Risiken ein.

  • Anordnungen der Aufsicht. Die Behörde kann bei Mängeln Maßnahmen verlangen. Seit dem 2. August 2026 überwachen nationale Behörden die Regeln.
  • Hinweisgeber. Artikel 2 des KI-MIG erweitert das Hinweisgeberschutzgesetz. Es erfasst jetzt auch Verstöße gegen die KI-VO. Wer intern Missstände sieht, ist beim Melden geschützt.
  • Schadensersatz. Entsteht ein Schaden durch falsche KI Ergebnisse, greift das nationale Haftungsrecht.
  • Haftung bei einem Vorfall. Geht ein Fehler auf fehlende Schulung zurück, wird es laut Kommission eher relevant.

Wie schnell KI falsche Antworten liefert, zeigt unser Beitrag zu Falschinformation durch KI. Das ist der eigentliche Hebel. Ein falscher Satz in einem Angebot kann teurer werden als jede Behörde.

Ruhig bleiben, aber handeln

Angstmarketing hilft niemandem. Es treibt Firmen in schnelle Käufe, die im Alltag nichts ändern. Laut Kommission braucht ihr für Artikel 4 weder Zertifikat noch Test. Wichtiger ist, dass euer Team im Alltag sicher mit KI arbeitet.

Verharmlosen solltet ihr das Thema aber auch nicht. Diese Punkte sind schnell erledigt:

  • Listet eure KI Systeme auf und klärt, ob ihr Anbieter oder Betreiber seid. Einen Einstieg bietet der EU AI Act Compliance Checker.
  • Prüft, ob ihr Hochrisiko KI betreibt. Dort gilt Artikel 26, und der steht in der Bußgeld Liste.
  • Prüft, ob Transparenzpflichten nach Artikel 50 euch betreffen. Sie gelten seit dem 2. August 2026.
  • Schult euer Team an echten Aufgaben und führt ein einfaches Verzeichnis.
  • Legt eine KI Nutzungsrichtlinie fest, die sagt, welche Daten nie in ein Tool gehören.

Bei NCA arbeiten wir nach einer einfachen Regel: Coding aus der Cloud, Datenverarbeitung im eigenen Netzwerk. Kleine Modelle laufen lokal mit Ollama, mit anonymisierten Daten. So bleiben sensible Daten im Haus, und das senkt das Risiko eines Vorfalls. Wie ein Tag mit der ganzen Belegschaft aussieht, lest ihr im Beitrag KI im Unternehmen einführen. Wer Coding Agents im Team nutzt, findet Regeln und Guardrails im Vibe Coding Consulting.

Fazit

Die großen Bußgeld Zahlen betreffen verbotene Praktiken und eine feste Liste von Pflichten, Artikel 4 gehört nicht dazu. Das echte Risiko liegt bei Vorfällen, Haftung und Hochrisiko Systemen. Wer sein Team an echten Aufgaben schult, ist dort am besten aufgestellt.

Weniger Risiko durch echtes Können

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